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Niedersächsisches Schlichtungsgesetz seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

 

 Immer wieder gibt es Unsicherheiten: "Darf ich die rüber ragende Zweige eigenmächtig abschneiden, oder doch nicht?"

Grundregelungen findet man in den §§ 910 ff. BGB, so wie in § 1004 BGB. Das Niedersächsische Nachbarschaftsgesetz ergänzt die Befugnisse des Nachbarn.

Streitigkeiten, wie oben genannt, können seit dem 1.1.2010 nicht mehr ohne das zunächst eingeleitete Schlichtungsverfahren eines Schiedsmannes vor ein ordentliches Gericht gebracht werden.

Erst wenn dieses Verfahren erfolglos war, kann Klage eingereicht werden.

Dieser ist eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Streitschlichtung vom Schiedsmann beigefügt.

 

Lassen Sie es gar nicht so weit kommen! Holen Sie sich Rat !

Der für uns in Lehndorf, Lamme, Kanzlerfeld und Umgebung zuständige Schiedsmann

Edgar Ehlers

verfügt über eine 10jährige Erfahrung und ist immer gern bereit sich Ihrer Problemen anzunehmen

Sie erreichen ihn unter:

0531 / 51 61 109

 

das Niedersächsische Schlichtungsgesetz finden Sie auf der nächsten Seite