Sie mögen Katzen?

Vielleicht haben Sie selbst eine. Dann lassen Sie dem Tier

sicher regelmäßig freien Auslauf und halten es nicht nur eingesperrt im Haus.

Frei laufende Katzen streichen natürlich auch durch die Nachbargärten.

Was sagen Ihre Nachbarn dazu?

Müssen die Nachbarn es dulden, wenn eine Katze aus der Umgebung

regelmäßig auf das Grundstück kommt?

Macht es einen Unterschied, wenn der Katzenfreund nicht nur ein Tier frei laufen

lässt, sondern gleich eine ganze Reihe?

Wie viele Katzen jemand halten und frei laufen lassen darf, ist im Gesetz

nicht ausdrücklich geregelt.

Sicher ist, dass man beliebig viele Katzen halten darf, wenn sie immer im

Haus bleiben oder draußen nur an der Leine geführt werden. Aber was wäre

das für ein Katzenleben………

Die Gerichte billigen deshalb den Besitzern von Einfamilienhausgrundstücken

meist zu, sich eine Katze zu halten und sie auch zeitweise frei laufen zu lassen.

Schon zwei frei laufende Katzen auf einem Grundstück sind nach Ansicht

der meisten Gerichte aber zu viel. Wer mehr als zwei auf seinem Grundstück hat

und ihnen Auslauf lässt, wird kaum mit der Billigung der Gerichte rechnen können,

wenn die Nachbarn etwas dagegen haben.

Eines sollte der Katzenfreund nicht außer Acht lassen. Besonders von April

bis Mitte Juli besteht immer die Gefahr, dass eine frei laufende Katze Gelege

und Brut von Gartenvögeln zerstört! Jeder wird einsehen:

Wenn die Katze beim Nachbarn Schäden verursacht, haftet der Katzenhalter

für den Schaden. Nicht nur Katzen können das nachbarliche Verhältnis trüben,

auch andere Tiere, die zuweilen in Wohngebieten gehalten werden: Hühner, Enten

oder Gänse, Bienen oder gar wilde Tiere. Vor allem aber können Hunde Anlass zum

Unfrieden sein. Dass ein Hund nicht auf die Nachbargrundstücke laufen oder dort gar seine

Spuren hinterlassen darf, ist selbstverständlich, zumal der Hundebesitzer das

leicht verhindern kann.

Auch hier gilt:

Nachbarschaft verlangt auf beiden Seiten Rücksichtnahme.

Wer Katzen mag, sollte seinen Nachbarn nicht gleich mehrere zumuten.

Und wer sich nicht zu den Katzenfreunden zählt, der sollte

sich ein wenig großzügig zeigen.

Sprechen Sie miteinander, über den Gartenzaun und nicht vor Gericht!

 

Quelle:

Auszug aus dem Nachbarschaftsrecht

Niedersächsischen Justizministerium

www.mj.niedersachsen.de/home/

2006 (9. Auflage)